GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Die von uns angebotenen Leihartikel reservieren wir für Sie sieben Tage. Sämtliche Abreden einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform. In Fällen, in denen wir ohne unser Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert werden, sind wir von der Lieferpflicht befreit.
Mietweise Überlassung - Verleihservice
Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Die Mietpreise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen MwSt. pro Wochentag oder Wochenende und sind zahlbar bei Übernahme der Mietware. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung durch den Vermieter. Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsachen hat der Mieter bei Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, gleiches gilt bei Rücknahme durch den Vermieter. Die Mietgegenstände mit Ausnahme der Tischwäsche/Servietten/Geschirr/Besteck/Gläser sind gesäubert zurückzugeben, ansonsten gilt die doppelte Leihgebühr für Reinigungskosten. Bei Verlust der Mietsachen haftet der Auftraggeber in Höhe des Wiederbeschaffungswertes; für Beschädigung an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt.
Preise
Sonn- und Feiertagszuschläge nur an Weihnachten und Silvester + 20% auf die Gesamtsumme. Unsere Preise, Leistungen und Lieferungen sind sofort, nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Auslieferung/Abholung Stadt Freiburg € 27, Auswärts € 2,70 á/km. Die Anfahrtskosten zur Besprechung entsprechen den Auslieferungskosten und werden nur erhoben, wenn kein Auftrag erteil wird. Der dabei entstandene Zeitaufwand bleibt in jedem Fall kostenfrei. Für eine Kostprobe Ihrer Speisenauswahl berechnen wir pro Person mindestens € 25 plus Anlieferung. Für zusätzlichen Stundenaufwand berechnen wir pro Person und Stunde € 32. Für eine individuelle Menu-Auswahl ist der Dienstleistungspreis pro Person ab € 15 plus Wareneinsatz und weitere Leistungen. Vereinbarte Preise verstehen sich ohne Nachlässe als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Zahlungsart
Bei Erhalt der Ware und/oder erfolgter Leistung entweder in bar oder nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 20 Tagen.
Angebot
Das Angebot enthält eine zu zahlende Akonto-Summe, in der Regel ein Drittel der Endsumme. Mit der Akonto-Zahlung vom Kunden ist der reservierte Termin für die Lieferung oder Leistung bestätigt und für beide Seiten fest reserviert.

Umgang mit Nichtzahlern
Schaper-Partyservice Mietkoch GmbH sendet eine 1. Mahnung. Erfolgt keine Zahlung, beauftragt Schaper-Partyservice Mietkoch GmbH ein Inkassobüro. Das hat erhebliche Kosten für den Nichtzahler zur Folge. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die Schaper-Partyservice Mietkoch GmbH entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Soweit Schaper-Partyservice Mietkoch GmbH das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner pro erfolgte Mahnung einen Betrag in Höhe von € 10,00 zu zahlen.
Rücktritt
Der Rücktritt für einen Auftrag ist bis zu 20 Tagen vor vereinbartem Liefer-, Leistungstermin kostenfrei zulässig. Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist der volle Aufwands-, Mietpreis zu entrichten. Ist jedoch eine Weitervermietung durch den Auftraggeber oder Auftragnehmer möglich, so werden auch nur die bis dahin entstandenen Kosten berechnet.

Mit Erscheinen neuer Angebotslisten verlieren alle früheren Preislisten ihre Gültigkeit.

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Schaper-Partyservice Mietkoch GmbH, Bohrerstraße 14, D-79289 Freiburg-Horben

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